Leitfaden für Behördenanfragen

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2023

Zoom unterstützt den freien und offenen Austausch von Gedanken und Ideen. Wir sind stolz darauf, bedeutsame Gespräche und professionelle Zusammenarbeit auf der ganzen Welt zu ermöglichen.  Aufgrund unserer Verpflichtung zum Schutz der Privatsphäre und der Sicherheit seiner Benutzer unterzieht Zoom alle Anfragen von Behörden einer sorgfältigen Prüfung, und wir werden nicht auf Anfragen von Behörden antworten, die diese Prüfung nicht bestehen.

Zoom Video Communications, Inc. („Zoom“) stellt diese Richtlinien Strafverfolgungs- und Regierungsbehörden zur Verfügung, die um nicht-öffentliche Informationen über Kunden von Zoom ersuchen. Darunter fallen nicht die Anfragen nach Kundendaten, die von anderen Personen als Strafverfolgungs- oder Regierungsbehörden gestellt werden, einschließlich Zivilklägern und Strafverteidigern.

Für eine schnelle Orientierung finden Sie unten Links zu standortspezifischen Anleitungen.

Anforderungen für alle Gerichtsbarkeiten >

Anfragen von US-Behörden >

Anfragen von Nicht-US-Behörden >

So reichen Sie eine Anfrage ein

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Strafverfolgungs- und Regierungsbehörden müssen alle Anfragen und Ersuchen um Informationen oder Aufbewahrung (und Verlängerungen) über unser Law Enforcement Response System (LERS) hier einreichen.

Anforderungen für alle Gerichtsbarkeiten

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Anfragen müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie müssen auf Englisch verfasst sein
  • Sie müssen im PDF-Format vorliegen, außer in bestimmten Notsituationen
  • Anfragen zu Meetings sind an Zoom Video Communications, Inc., 55 Almaden Boulevard, 6th Floor, San Jose, CA 95113, USA zu richten, Anfragen zu Anrufen mit Zoom Phone an Zoom Voice Communications, Inc. unter derselben Adresse
  • Sie müssen von einer offiziellen E-Mail-Adresse der Behörde stammen
  • Sie müssen folgende Informationen enthalten:
    • Name des Antragstellers
    • Name der beantragenden Behörde
    • Ausweis/Identifikationsnummer des Antragstellers
    • Von der Behörde ausgestellte E-Mail-Adresse des Antragstellers
    • Telefonnummer des Antragstellers (einschließlich Durchwahl)
    • Postadresse des Antragstellers (keine Postfachadresse)
    • Datum und Unterschrift des genehmigenden Beamten
    • Gesetzliche Frist für die Bearbeitung der Anfrage

Inhalt von Anfragen

Anfragen sollten rechtsgültig sein, einen angemessenen Umfang haben und ausreichend detailliert sein. Daher müssen sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen eine gültige Rechtsgrundlage haben und gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften im Zuständigkeitsbereich der antragstellenden Behörde ausgestellt worden sein.
  • Sie müssen von einer Person unterzeichnet und eingereicht werden, die befugt ist, die Anfrage zu stellen.
  • Sie müssen klar und dürfen nicht zu weit gefasst sein.
  • Sie müssen bestimmte Identifikationsmerkmale enthalten, z. B. die Meetingnummer, Datum und Uhrzeit in UTC, die E-Mail-Adresse, die für die Einrichtung des Meetings verwendet wurde, und den/die Benutzernamen der Zielpersonen, wenn sich die Anfrage auf ein Meeting bezieht. Sie müssen gegebenenfalls angemessene Angaben zu Datumsbereichen enthalten.

Werden Anfragen ohne angemessene Identifikationsmerkmale und/oder angemessene Einschränkungen des Umfangs und des Datums eingereicht, können wir verlangen, dass die Anfrage vor der Bearbeitung eingeschränkt wird.

Anfragen von US-Behörden nach Benutzerinformationen

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Anfragen von US-Behörden müssen den Anforderungen für alle Gerichtsbarkeiten entsprechen. Nachfolgend finden Sie die Arten von Anfragen, die wir akzeptieren, und die Informationen, die wir als Antwort auf diese Anfragen weitergeben können:

Art der Rechtsanfrage Was Sie erhalten können Beispiele für von Zoom verarbeitete Daten (nicht vollständig; abhängig von den Kundeneinstellungen)
Subpoena (Verwaltungsverfahren, Gerichtsverfahren oder Geschworenengericht)* Nicht-inhaltliche Informationen gemäß 18 U.S.C. 2703(c)(2) Benutzernamen, E-Mail-Adressen, Abrechnungsinformationen, Meeting- oder Webinar-Metadaten wie z. B. der Zeitpunkt des Beitritts eines Benutzers
Durchsuchungsbefehl aufgrund eines hinreichenden Verdachts, ergänzt um eine eidesstattliche Erklärung und um ausführliche Hinweise zu den zu durchsuchenden Orten und den gesuchten Objekten Benutzerinhalte und nicht-inhaltliche Informationen Die oben genannten Beispiele, plus Zoom Cloud-Aufzeichnungen, Profilbilder, Voicemails und Voicemail-Ansagen, SMS (Zoom Phone und Zoom Contact Center)

*Wir können eine 2703(d)-Anordnung anstelle einer Subpoena verlangen, wenn es sich um andere als die in 2703(c)(2) aufgeführten Informationen handelt, und unter bestimmten anderen Umständen, unter denen eine Subpoena rechtlich nicht ausreichend ist.

Wir respektieren die jeweiligen Datenschutzgesetze des Landes, in dem unsere Kunden und Benutzer leben, und bemühen uns, diese einzuhalten. Wir können Anfragen nach persönlichen Informationen oder Kundeninhalten ablehnen, wenn die Anfrage die Verletzung ausländischer Datenschutzgesetze, einschließlich der in der Europäischen Union geltenden Datenschutz-Grundverordnung, erfordern würde.

Anfragen einer Nicht-US-Behörde nach Benutzerinformationen

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Zusätzlich zu den Anforderungen für alle Gerichtsbarkeiten muss Ihre Anfrage rechtsgültig sein. Zoom betrachtet eine Anfrage aus einem anderen Land als den USA nur dann als rechtsgültig, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Sie hat eine besondere Rechtsgrundlage und erfüllt die im innerstaatlichen Recht des ersuchenden Landes geltenden Anforderungen.
  • Sie dient der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung einer Straftat in Ihrer Gerichtsbarkeit.

Wenn eine Anfrage aus einem anderen Land als den USA die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt, wird Zoom sie anfechten oder ablehnen. Sie können jederzeit eine Anfragen im Rahmen eines Rechtshilfeabkommens in Strafsachen, eines CLOUD Act-Abkommens oder eines Rechtshilfeersuchens stellen.

Wir prüfen alle Anfragen aus anderen Ländern als den USA von Land zu Land und von Fall zu Fall. Wir tun dies, um unsere lokalen rechtlichen Verpflichtungen gegenüber unseren Grundprinzipien abzuwägen, einschließlich unserer Verpflichtungen zur Förderung des freien und offenen Ideenaustauschs, zur Sicherheit unserer Benutzer und zum Schutz der Privatsphäre unserer Benutzer. Stehen diese Grundsätze im Widerspruch zum örtlichen Recht, können wir eine Anfrage ablehnen, selbst wenn sie nach örtlichem Recht ordnungsgemäß ist.

Anfragen auf Abhörung in Echtzeit oder Überwachung von Inhalten von Meetings

Zoom ist nicht in der Lage, Kundenmeetings und Webinare für die Strafverfolgungsbehörden abzufangen, und wir haben keine Möglichkeit, unsere Mitarbeiter oder andere Personen in Meetings einzubinden, ohne dass sie als Teilnehmer sichtbar sind.

Anträge zur Aufbewahrung

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Wir akzeptieren Anfragen zur Aufbewahrung sowohl von US-Behörden als auch von Nicht-US-Behörden. Wir bewahren einen einmaligen Schnappschuss der relevanten Aufzeichnungen für 90 Tage auf. Mit einem separaten, formellen Verlängerungsantrag können wir eine Anfrage zur Aufbewahrung um bis zu 90 weitere Tage verlängern.

Anfragen zur Aufbewahrung müssen alle oben genannten Anforderungen für alle Gerichtsbarkeiten erfüllen und Informationen zu den zu bewahrenden Konto-, Host- oder Meetinginformationen enthalten.

Arten von Daten, über die Zoom verfügt

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Kontoinformationen

Welche Kontoinformationen wir haben, hängt von der Art des Kontos ab, davon, was der Kunde mit uns teilen oder speichern möchte, und von unseren Richtlinien zur Datenspeicherung. Wir können die Richtigkeit der von unseren Kunden und Benutzern bereitgestellten Informationen nicht feststellen oder garantieren.

Hier sind Beispiele für die Arten von Informationen, die Zoom über ein Konto haben kann.

Nicht-Inhalte Kundeninhalte
  • Name
  • Benutzername
  • E-Mail-Adresse
  • Rufnummer
  • Name des Kontoinhabers
  • Rechnungsname und -adresse (Benutzer mit zahlungspflichtigen Abos)
  • Zahlungsmethode (wir speichern keine Kreditkarteninformationen der Benutzer)
  • Profilbild
  • Meeting-Aufzeichnungen und Abschriften, Chat-Nachrichten und beim Meeting freigegebene Dateien, die ein Kunde in der Zoom Cloud speichert
  • Im Falle von Zoom Phone und Zoom Contact Center, SMS-Nachrichten, Voicemails und Voicemail-Ansagen

Über Inhalte: Zoom verfügt nur dann über Meeting-Inhalte, wenn (1) ein Kontoinhaber oder Admin die Aufzeichnung aktiviert, (2) ein Host ein Meeting oder Webinar aufzeichnet und (3) der Host Zoom bittet, die Aufzeichnung in der Zoom Cloud zu speichern. Wenn ein Host ein Meeting lokal (auf dem eigenen Gerät) und nicht in der Zoom Cloud aufzeichnet, hat Zoom keinen Zugriff auf die Inhalte des Meetings. Wenn ein Host ein Meeting überhaupt nicht aufzeichnet, gibt es auch keine Inhalte.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte die nachstehenden Informationen und unsere Datenschutzerklärung.

Informationen zu Zoom Meetings, Webinaren, Phone und Contact Center

Zoom kann die folgenden Informationen über Meetings, Webinare, Phone und Contact Center verarbeiten:

Nicht-Inhalte Kundeninhalte
  • IP-Adresse
  • MAC-Adresse
  • Geräte-ID 
  • Gerätetyp
  • Art und Version des Betriebssystems
  • Wie sich der Benutzer verbunden hat
  • Netzwerkleistung 
  • Version des Zoom Client
  • Art der Kamera, des Mikrofons und des Lautsprechers
  • Datum und Uhrzeit eines Meetings/Anrufs
  • Dauer des Meetings/Anrufs
  • E-Mail-Adresse, Name oder andere Informationen, die die Teilnehmer in ihr Profil eingeben oder zur Identifizierung in einem Meeting verwenden
  • Wenn Teilnehmer einem Meeting beitreten und es verlassen
  • Ob ein Benutzer Video oder Audio verwendet oder seinen Bildschirm freigegeben hat
  • Umbenennung von Veranstaltungen
  • Wie der Teilnehmer die Verbindung unterbrochen hat
  • Für Zoom Phone und Zoom Contact Center-Benutzer, Nummern der eingehenden und ausgehenden Anrufe
  • Meetingname
  • Inhalte, die ein Kunde in der Zoom Cloud speichert (siehe oben)

Welche Informationen wir verarbeiten, hängt davon ab, (1) ob ein Benutzer ein registriertes Zoom Konto hat, (2) von der Art des Kontos und (3) vom betreffenden Zoom-Produkt.

Weitere Informationen zu den Daten, die Zoom verarbeitet, finden Sie in unserem Datenschutzmerkblatt.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung für Zoom Phone finden Sie in unserem Datenschutzmerkblatt für Zoom Phone.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung für Zoom Contact Center finden Sie in unserem Datenschutzmerkblatt für Zoom Contact Center.

Benachrichtigung des Benutzers

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Unsere Richtlinie sieht vor, Benutzer über Anfragen nach ihren Daten zu benachrichtigen, es sei denn, dies ist uns gesetzlich untersagt (z. B. durch einen Richter gemäß 18 U.S.C. § 2705), oder es handelt sich um eine Gefährdung von Kindern, einen Notfall, bei dem die Gefahr des Todes oder einer schweren körperlichen Verletzung einer Person besteht, oder um eine Bedrohung für Dienste, Rechte oder Eigentum von Zoom. Jede Geheimhaltungsverfügung muss eine bestimmte Dauer haben. Wenn Sie eine Ausnahme von unseren Benachrichtigungsrichtlinien beantragen, fügen Sie eine Beschreibung der dringenden Umstände oder der potenziell nachteiligen Folgen einer Benachrichtigung bei, damit wir die Umstände bewerten können.

Wenn die Anfrage auf eine laufende oder frühere Verletzung unserer Nutzungsbedingungen, der Richtlinie zur angemessenen Nutzung, der Datenschutzerklärung oder anderer anwendbarer Grundsätze, Richtlinien oder rechtlicher Anforderungen aufmerksam macht, können wir Maßnahmen ergreifen, um die Verletzung zu beheben oder weiteren Missbrauch zu verhindern.

Erstellen von Datensätzen

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Sofern nichts anderes vereinbart wurde, stellen wir Datensätze in elektronischer Form zur Verfügung. Wir können die Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Informationen verlangen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens und soweit gesetzlich zulässig, erhoben wurden. Darüber hinaus können wir zusätzliche Gebühren für Kosten verlangen, die bei der Beantwortung ungewöhnlicher oder aufwändiger Anfragen anfallen.

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Wenn Sie Informationen über einen Zoom-Kunden suchen, der einer Behörde sein Einverständnis gegeben hat, seine Konto- oder Meetingdaten zu erhalten, sollten Sie die Informationen so weit wie möglich direkt vom Kunden einholen, anstatt die Informationen von Zoom einzuholen.

Dringlichkeitsanfragen

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Wir bewerten Dringlichkeitsanfragen von Fall zu Fall. Wenn wir in gutem Glauben davon ausgehen, dass ein Notfall, bei dem die Gefahr des Todes oder einer schweren körperlichen Verletzung einer Person besteht, die unverzügliche Offenlegung von Informationen erfordert, können wir Informationen in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung und dem geltenden Recht (z. B. 18 U.S.C. § 2702(b)(8) und (c)(4)) bereitstellen. Wir verpflichten uns nicht, Aufzeichnungen unter bestimmten Umständen oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erstellen, und können zusätzliche Informationen über die Art des Antrags und/oder die Identität des Antragstellers anfordern.

Reichen Sie Notfallanfragen über unser Law Enforcement Response System (LERS) hier ein und geben Sie alle folgenden Informationen an:

  • Eine detaillierte Beschreibung der Art des Notfalls, einschließlich der Art und Weise, wie Sie von der Bedrohung erfahren haben, Links zu Social-Media-Beiträgen, Chat-Protokollen usw.
  • Angabe, wer von Tod oder schwerer Körperverletzung bedroht ist
  • Beschreibung der unmittelbaren Art der Bedrohung, einschließlich Informationen, die darauf hindeuten, dass die angeforderten Informationen innerhalb einer bestimmten Frist vorliegen müssen oder darauf hindeuten, dass der Schaden innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgen wird (z. B., heute Abend, morgen Mittag)
  • Angabe, welche Informationen Sie von Zoom anfordern Konkretisierung der Anfrage – Die Anforderung aller mit einem Benutzer, einem Konto oder einem Meeting verbundenen Informationen kann die Bearbeitung verzögern.
  • Erläuterung, wie die gesuchten Informationen dazu beitragen werden, den Notfall abzuwenden.

Anfragen an Zoom, den Zugang zu Diensten auf unserer Plattform zu beschränken

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In vielen Ländern gibt es Gesetze, die die Teilnahme an bestimmten Zoom Meetings oder Webinaren ihrer Einwohner einschränken können. Wir werden alle Behördenanfragen sorgfältig prüfen, in denen verlangt wird, ein Meeting zu beenden oder den Benutzerzugriff auf irgendeinen Teil der Zoom-Plattform einzuschränken. Wenn wir eine rechtsgültige, angemessen formulierte und ausreichend detaillierte Anfrage von einer rechtmäßigen Behörde erhalten, können wir Maßnahmen ergreifen, um die Teilnahme aus der entsprechend formulierten Gerichtsbarkeit einzuschränken. Anträge, die diesem Standard nicht entsprechen, werden wir ablehnen oder anfechten.

Wir bemühen uns, die Maßnahmen, die wir ergreifen, auf jene zu beschränken, die zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen notwendig sind Außer wenn wir einen Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen oder die Richtlinie zur angemessenen Nutzung feststellen, werden wir unsere Benutzer nicht daran hindern, auf unsere Dienste zuzugreifen, wenn sie sich außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der anfragenden Behörde befinden oder wenn sie nicht dem anwendbaren örtlichen Recht unterliegen.

Sofern nicht gesetzlich verboten, werden wir versuchen, die in einem Antrag auf Zugangsbeschränkung genannten Personen zu benachrichtigen. Wir werden eine Mitteilung an die mit dem Konto verbundene E-Mail-Adresse senden.

Abgesehen von dem Fall, dass wir eine rechtmäßige Anfrage von einer Behörde erhalten und wir der festen Überzeugung sind, dass ein Notfall mit der Gefahr eines Todes oder einer schweren Körperverletzung einer Person vorliegt (ein Verfahren, das mit den Behörden direkt besprochen wird), sollten Behördenmitarbeiter außerhalb der Vereinigten Staaten, die den Zugang beschränken wollen, ein Konto beim Zoom System für Anfragen von Strafverfolgungsbehörden (LERS) unter Angabe ihrer offiziellen Behörden-E-Mail-Adresse beantragen. Sämtliche Anträge müssen über LERS hier eingereicht werden.

Zeugenaussagen und die Authentifizierung von Aufzeichnungen

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Wir bieten keine Unterstützung durch Sachverständige für Zeugenaussagen, es sei denn, dies ist nach den geltenden Gesetzen und Bestimmungen erforderlich. Nach geltendem Gesetz sind unsere Aufzeichnungen selbst authentifizierend und erfordern keine Beglaubigung durch einen Dokumentenverwalter. Falls in Ihrer Gerichtsbarkeit eine besondere Form der Authentifizierung erforderlich ist, geben Sie dies bitte in Ihrer Anfrage an.